Mehrfachantrag/Stammdaten wurden abgegeben (zutreffendes ankreuzen)
Eine nachträgliche Abgabe bzw. Änderungen betreffend Temporärer Agrardieselvergütung ist nicht mehr möglich.
Infos zur Eingabe:
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Gesamtentlastung
Der tatsächliche Auszahlungsbetrag kann aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Grundlagen abweichen. Die Auszahlung erfolgt im Dezember 2026.
Infos
Die Zuordnung zu den Bewirtschaftungsarten erfolgte in Anlehnung an die Kulturartenzuordnung laut Statisik Austria (Agrarstrukturerhebungen). Darin zählt der Körnermais zum Getreide, daher gibt es dafür keinen Zuschlag.
Silomais und Grünmais bekommen den Zuschlag für Feldfutter, da der zusätzliche Verbrauch für Erzeugung von Feldfutter sowie die Wirtschaftsdüngerausbringung und Futtervorlage (für Raufutterverzehrer) eingerechnet wurde.
Antragskriterien:
Eine Auszahlung wird ab einem Mindestbetrag von 1,00 Euro pro Antrag gewährt.
Silomais und Grünmais bekommen den Zuschlag für Feldfutter, da der zusätzliche Verbrauch für Erzeugung von Feldfutter sowie die Wirtschaftsdüngerausbringung und Futtervorlage (für Raufutterverzehrer) eingerechnet wurde.
Antragskriterien:
- Fristgerechte Abgabe des MFA 2026
- MFA-Frist für reine Forstbetriebe bis 31. August 2026
- Forstflächenausmaß aus MFA 2025
- Landwirtschaftliche Flächen aus Feldstückliste 2026
Eine Auszahlung wird ab einem Mindestbetrag von 1,00 Euro pro Antrag gewährt.