Mehrfachantrag/Stammdaten wurden abgegeben (zutreffendes ankreuzen)
Eine nachträgliche Abgabe bzw. Änderungen betreffend Temporärer Agrardieselvergütung und CO2 Rückvergütung ist nicht mehr möglich.
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Gesamtentlastung
Der tatsächliche Auszahlungsbetrag kann aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Grundlagen abweichen.
Infos
Die Zuordnung zu den Bewirtschaftungsarten erfolgte in Anlehnung an die Kulturartenzuordnung laut Statisik Austria (Agrarstrukturerhebungen). Darin zählt der Körnermais zum Getreide, daher gibt es dafür keinen Zuschlag.
Silomais und Grünmais bekommen den Zuschlag für Feldfutter, da der zusätzliche Verbrauch für Erzeugung von Feldfutter sowie die Wirtschaftsdüngerausbringung und Futtervorlage (für Raufutterverzehrer) eingerechnet wurde.
Bei der temporären Agrardieselrückvergütung und dem Bodenbewirtschaftungsbeitrag gilt jeweils eine Mindestuntergrenze von € 20,-. Beträge unter dieser Grenze werden nicht ausbezahlt.
Silomais und Grünmais bekommen den Zuschlag für Feldfutter, da der zusätzliche Verbrauch für Erzeugung von Feldfutter sowie die Wirtschaftsdüngerausbringung und Futtervorlage (für Raufutterverzehrer) eingerechnet wurde.
Bei der temporären Agrardieselrückvergütung und dem Bodenbewirtschaftungsbeitrag gilt jeweils eine Mindestuntergrenze von € 20,-. Beträge unter dieser Grenze werden nicht ausbezahlt.